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Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir. Dieser altbekannte Spruch ist auch wichtig, wenn es um geförderte Weiterbildungen geht. Anlass dafür kann eine betriebsbedingte Kündigung ebenso sein, wie eine Auszeit durch die Elternzeit, die Insolvenz der Firma, Mobbing oder ein Wechsel des Wohnorts – um nur einige Beispiele zu nennen. Ziel ist, nach einer entsprechenden Fortbildung wieder eine Anstellung zu finden, oder eine Entlassung durch Zusatzqualifikationen abzuwenden. Wer sich für geförderte Weiterbildungen interessiert, hat in vielen Berufszweigen eine Chance. Mit an vorderster Stelle steht aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und des Bedarfs gewiss der Beruf der Altenpflegerin, aber auch Qualitätsbeauftragte, Logistiker, Leute die sich für SAP Anwendungen interessieren, oder zum Netzwerk Spezialisten ausbilden lassen wollen kommen für solche Qualifikationsmaßnahmen in Betracht. Auch Sprachkurse, beispielsweise Wirtschaftsenglisch, aber auch Kurse für Weltsprachen wie Spanisch oder in Berufsrandgruppen für Russisch oder Chinesisch sind gefragt. Für eingebürgerte Ausländer, die hierzulande um Arbeit nachsuchen kann auch ein Unterricht, der Deutsch als Fremdsprache in den Mittelpunkt rückt, interessant sein. Wer geförderte Weiterbildungen nutzen will, für den ist es unter Umständen ratsam, sich vor dem Gespräch mit dem Berater der Arbeitsagentur beim entsprechenden Bildungsanbieter umfassend zu informieren. Derart vorbereitet, kann man dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur besser plausibel machen, warum man einen bestimmten Kurs besuchen möchte. Auf jeden Fall sollte man vorab verschiedene Weiterbildungsangebote vergleichen. In der Zeit, wo man geförderte Weiterbildungen in Anspruch nimmt, kann das Arbeitslosengeld weiter bezahlt werden. Keinesfalls sollte man die Möglichkeiten außer Acht lassen, die sich in punkto geförderte Weiterbildungen bieten.
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